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Über Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Hessen – Der Vorstand

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft besteht gemäß Satzung aus fünf Mitgliedern, dem Vorsitzenden und vier Vertretern, die zugleich die Aufgabe des Schriftführers und des Kassenwartes übernehmen. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt.

Die wesentlichen Aufgaben des Vorstandes sind die Vorbereitung und Durchführung der Tagungen und die Verwaltung des Kassenbestandes. Zu diesem Zweck trifft sich der Vorstand mindestens zweimal im Jahr. Der Vorstand kümmert sich außerdem um die Kontakte der Arbeitsgemeinschaft zum Deutschen Anwaltverein und zu den Verwaltungsgerichten.

Unser Vorstand:

Jens Joachim Jung

Christoph Just, LL.M.​

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